Frostschäden: Welche Versicherung bietet Schutz?
Mit der Umstellung von Sommer- auf Winterzeit können wir morgens eine ganze Stunde länger schlafen. Das ist natürlich für alle sehr kommod, bequem und angenehm doch wer in aller Gemütlichkeit ins neue Jahr rutschen möchte, sollte seinen Alarm in Punkto Hausratsversicherung lieber etwas früher schellen lassen. Sind Sie für den Winter überhaupt ausreichend abgesichert? Oft unterschätzte Risiken sind insbesondere ein Merkmal dieser Zwischenzeit. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie gerade jetzt achten sollten.
Machen Sie Ihren Haushalt winterfest
Die rasant abgesackten Temperaturen und erster kristallin aufziehender Nachtfrost lassen es eigentlich schon erahnen: Da kann ein harter Winter auf uns zukommen. Während die Temperaturen zumindest tagsüber noch immer über die Nullgrad-Marke steigen, kann sich das Blatt in der dunkler werdenden Jahreszeit schnell und überraschend wenden. Solange wir im Haus sind, haben wir wohlige Temperaturen schon im eigenen Interesse fest im Blick, aber was passiert, wenn wir einige Tage unterwegs sind? Zunehmend steigende Haushalts – und Energiekosten sorgen beim sparsamen Verbrauchermax womöglich allzu leichtfertig dafür, den Thermostaten in Sommerstellung zu belassen. Das kann gefährlich werden!
Eingefrorene Wasserleitungen etwa können platzen. Wenn Wasser gefriert, dehnt es sich aus. Diese Kraft ist so groß, dass sie ganze Rohre sprengen kann. Das merkt vielleicht erstmal keiner, wird schon nicht so schlimm werden, denkt man dann gern. Spätestens dann, wenn die Temperaturen wieder ansteigen, werden Sie den Schaden jedoch zu tragen haben. Das Wasser verflüssigt sich nämlich wieder und läuft unkontrolliert aus den beschädigten Rohren.
Versicherung ist kein Freifahrtsschein – Welche Pflichten habe ich?
Die Frage “Wer zahlt was?” sollten Sie sich bei Ihrer Tarifprüfung, beispielsweise bei www.verbrauchermax.de, insbesondere fragen, aber auch im Alltag sind Sie dazu verpflichtet, entsprechende Vorkehrungen zur Schadensvermeidung selber zu treffen. Schließlich liegt es doch immer in der Verantwortung des Einzelnen, solche Gefahren selbstständig zu berücksichtigen, möchte man nicht auch noch seinen Versicherungsschutz verlieren. Vorsorge ist hier das Stichwort, zu dem Sie als Versicherungsnehmer generell verpflichtet sind, auch wenn Sie gerade im Urlaub sind und vom Winter noch gar nichts wissen wollen. In solchen Fällen beauftragen Sie besser Freunde oder Nachbarn, in Ihrer Abwesenheit nach dem Rechten zu sehen und dem Bedarfsfall entsprechend zu handeln.
Pflanzen fallen rein rechtlich betrachtet ebenfalls unter Hausrat. Trotzdem wird sich jede Versicherung der Welt dagegen verwahren, Ihnen im Frühjahr bei der Neupflanzung unter die Arme zu greifen, nur weil sie die Pötte im Winter nicht wetterfest gemacht haben. Man mag jetzt vielleicht noch voll sonniger Hoffnung ans Meer fahren, an Schirm oder Mütze denkt man dabei automatisch, möchte man nicht mit einer Grippe aus den wohlverdienten Ferien heimkehren. Böse Überraschungen verhindern wir besser im voraus.