Wohl dem, der eine Hausratversicherung hat, wenn ein Einbrecher die Wohnung ausräumt oder ein Feuer gewütet hat. Die Police sorgt dafür, dass Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände ersetzt werden, wenn der Ernstfall eingetreten ist. Auch für Aufräum- und Schutzkosten haftet die Hausratversicherung. So kann man sicher sein, dass man nach einem Unglück nicht mit leeren Händen dasteht und komplett bei null beginnen muss. Damit auch wirklich alles ersetzt werden kann, was zerstört oder gestohlen wurde, sollte man seine Besitztümer ausreichend dokumentieren.
Dienstag, 27. September 2011, 10:03 Uhr
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Wohl dem, der eine Hausratversicherung hat, wenn ein Einbrecher die Wohnung ausräumt oder ein Feuer gewütet hat. Die Police sorgt dafür, dass Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände ersetzt werden, wenn der Ernstfall eingetreten ist. Auch für Aufräum- und Schutzkosten haftet die Hausratversicherung. So kann man sicher sein, dass man nach einem Unglück nicht mit leeren Händen dasteht und komplett bei null beginnen muss. Damit auch wirklich alles ersetzt werden kann, was zerstört oder gestohlen wurde, sollte man seine Besitztümer ausreichend dokumentieren.